Inhalt der Ausgabe 06/2022
Editorial
Inhalt
Privacy Topics
Zwischen Handelsvertretern im Sinne der §§ 84 ff. HGB und beauftragenden Unternehmen bestehen verschiedene, im Einzelnen von dem jeweiligen Geschäftsmodell abhängige Austauschverhältnisse. Dabei ist insbesondere auch der wechselseitige Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Handelsvertretern und den beauftragenden Unternehmen für die Ausgestaltung und Durchführung typischer Sachverhaltskonstellationen und zahlreicher Geschäftsmodelle der beteiligten Akteure von hervorgehobener sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Bedeutung.
Die Einwilligung in Ermittlungsmaßnahmen spielt in der Praxis eine große Rolle, ist in der Strafprozessordnung jedoch nur partiell geregelt. Nach Auffassung des LG Kiel (Beschl. v. 19.08.2021 – 10 Qs 43/21) sind wesentliche Erfordernisse für die Wirksamkeit der Einwilligung in eine Durchsuchung dem Bundesdatenschutzgesetz zu entnehmen. Der Einfluss des Datenschutzrechts auf das Strafprozessrecht -„Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden“?
In 2014 the Juncker Commission identified the creation of a Digital Single Market as one of the critical policy areas. Since then, the EU has been extremely active in proposing regulation for a digital economy that ensures a high level of consumer and data protection and that, at the same time, boosts competitiveness and innovation capacities. The various proposals forwarded by the Commission reflect its intent to find an appropriate governance for data which, if successful, should function as a trust-building framework capable of reconciling conflicting interests in data and finding a proper balance between value creation and risk control.
Dieser Beitrag setzt sich mit dem Begriff Metaverse, den Akteuren und dem ökonomischen Potential darin auseinander. Kernanliegen ist es, die vielfältigen datenschutzrechtlichen Herausforderungen unter der DSGVO, diversen EU-Gesetzesvorhaben und deutschem Recht in Bezug auf die skizzierte Vorstellung des Metaverse aufzuzeigen, die schon jetzt bestehen bzw. absehbar sind. Soweit dies möglich ist, werden erste praktikable Lösungsansätze dargestellt.
Die deutschen Nachrichtendienste haben seit 2017 die Befugnis, Lichtbilder zur Erfüllung ihrer Aufgaben automatisiert abzurufen (§ 25 Abs. 2 PAuswG und § 22a Abs. 2 PaßG). Dies hat der Gesetzgeber allerdings „durch die Hintertür“ mit dem „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ ermöglicht, das in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuerlangten Befugnis steht. Der Beitrag betrachtet die Grundgesetzkonformität dieses Rechts für Nachrichtendienste und die neuen Entwicklungen zum automatisierten Lichtbildabruf.
Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind wegen ihrer gesetzlich besonders geschützten Rolle ein Kernstück der Selbstregulierung datenverarbeitender Unternehmen. Die bisherige Praxis zeigt aber, dass Unternehmen diese Rolle noch immer gerne mit Personen besetzen, die der Unternehmensleitung zumindest nahestehen. Erste Bußgelder der Datenschutzaufsichtsbehörden unterstreichen, dass unzulässige Doppelrollen kein Kavaliersdelikt sind.
Privacy News
Als sich die Parteien der derzeitigen Bundesregierung Anfang Dezember 2021 des vergangenen Jahres in ihrer Koalitionsvereinbarung auf folgende Sätze einigten, mögen sie nicht unbedingt geahnt haben, dass jene nur kurze Halbwertzeit haben würden: „Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten. Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen.“
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass personenbezogene Daten auch dann vom Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 DSGVO umfasst sind, wenn sie lediglich mittelbar einen Rückschluss auf sensible Daten zulassen.
Über den Sinn und Unsinn eines Gesetzes wurde selten so laut und mit so vielen Beteiligten gestritten, wie seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Ungleich anderen Gesetzen erschöpft sich die Diskussion jedoch nicht in Fachveröffentlichungen und Beiträgen von anerkannten Experten. Vielmehr erreichte das Thema Datenschutz und die DSGVO die Verbraucher auch über Tageszeitungen, Zeitschriften und andere Massenmedien. Bevorzugt – so zumindest der Eindruck – wurden dabei möglichst laute und kritische Stimmen abgedruckt.
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