Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten – Teil B: Krisenberatung
Während der Krise des Mandantenunternehmens ist der StB einer Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten ausgesetzt. Bei Unterlassung entstehen leicht Haftungstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Demgegenüber bietet dieses Beratungsfeld attraktive Möglichkeiten, Honorarpotenziale zu erschließen.
Seiten 8 - 11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-01-01 |