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Pflegeversicherung: Anerkennung als Pflegefachkraft

§ 71 SGB XI; §§ 54, 88 SGG

Eine ausgebildete Pflegefachkraft hat gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen keinen Anspruch auf formelle Anerkennung als „verantwortliche Pflegefachkraft“ in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Statusentscheidung), wohl aber auf schriftliche Auskunft, ob sie zu einem bestimmten Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Tätigkeit als „verantwortliche Pflegefachkraft“ erfüllt. Ein solcher Auskunftsanspruch steht auch dem Einrichtungsträger zu.

Urteil des 3. Senats des BSG v. 18. 5. 2011 – B 3 P 5/10 R –

Anmerkung von Erich Koch, Kassel

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.08.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2012
Veröffentlicht: 2012-07-31
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Dokument Pflegeversicherung: Anerkennung als Pflegefachkraft