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Personen-Notsignalanlage in der Binnenschifffahrt

Die Rettungsweste ist seit den 70er Jahren die maßgebliche persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken in der Binnenschifffahrt. Unter der Beteiligung der BG Verkehr werden Rettungswesten durch die internationale Normung, die Prüfung und Zertifizierung sowie über die Zusammenarbeit mit den Herstellern kontinuierlich weiterentwickelt. Als universell einsetzbares Rettungsmittel kommt die Rettungsweste auch außerhalb der Schifffahrt zum Einsatz. Generell gilt: Kann ein Absturz von Mitarbeitern ins Wasser oder in Flüssigkeiten oder Stoffe, in denen man ertrinken kann, nicht ausgeschlossen werden, sind die verantwortlichen Unternehmen verpflichtet, entsprechend dem Ergebnis ihrer Gefährdungsbeurteilung eine geeignete Rettungsweste zur Verfügung zu stellen. Für die betroffenen Mitarbeiter besteht dann Tragepflicht.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.15
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 5 / 2016
Veröffentlicht: 2016-05-02
Dokument Personen-Notsignalanlage in der Binnenschifffahrt