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Parallelen aus dem Urheberrecht für ein neues Datenverwertungsrecht

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte hat gerade seinen 50. Geburtstag gefeiert und sich von einem Nischengesetz zur Wirtschaftsordnung der digitalen Gesellschaft gewandelt. Auch wenn es in den letzten Jahren heftige Debatten um die Legitimation und die Weiterentwicklung des geistigen Eigentums gab, so setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass sich die grundlegenden Prinzipien des Immaterialgüterschutzes bewährt haben. Sie ermöglichen eine Zuordnung kreativer Leistungen und eine Bewirtschaftung der Werke durch eine wirtschaftliche Verwertung. Lizenzen und Nutzungsrechte erlauben flexible Lösungen für digitale Nutzungen und sorgen für Rechtssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen die zahlreichen Schranken auch die Schaffung neuer Werke. Insoweit können zumindest Prinzipien, Wirkmechanismen und einzelne Elemente als Blaupause oder Steinbruch für die rechtliche Ordnung anderer Wirtschaftsgüter dienen, so auch der Zuordnung und Bewirtschaftung von Daten. In diesem Beitrag werden die zugrundeliegenden Prinzipien im Urheberrecht und im Datenschutzrecht, die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die gesetzliche Ausgestaltung analysiert und verglichen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-28
Dokument Parallelen aus dem Urheberrecht für ein neues Datenverwertungsrecht