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Organschaft und Margenbesteuerung

UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26 Abs. 2

Die organschaftliche Zusammenfassung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bewirkt bei Anwendung des § 25 UStG, dass es sich nur bei den von Organgesellschaften mit eigenen Betriebsmitteln erbrachten Leistungen um Eigenleistungen handelt, während die durch Organgesellschaften von Dritten bezogenen Leistungen Reisevorleistungen sind, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind.

(redaktioneller Leitsatz)

BFH-Urteil vom 1. März 2018 – V R 23/17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.09.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2018
Veröffentlicht: 2018-09-04
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Dokument Organschaft und Margenbesteuerung