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OPS-Komplexkodes – Das scharfe Schwert des DIMDI

Mit der Einführung des DRG-Systems im Jahr 2003 erhielt der OPS eine neue, prägende Funktion. Er wurde von einem reinen Operationenschlüssel zu einem Operationen- und Prozedurenschlüssel erweitert und gemeinsam mit dem Diagnoseschlüssel ICD zu einer zentralen Abrechnungsgrundlage für die DRG-Fallpauschalen. Seither wird nicht nur der OPS immer umfangreicher. Es mehren sich auch die vergütungsrechtlichen Streitigkeiten über die korrekte Anwendung des OPS. Im Mittelpunkt stehen dabei die Komplexkodes im 8. Kapitel des OPS (8-97 bis 8-98). Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu den OPS-Komplexkodes beschäftigt sich bislang nahezu ausnahmslos mit der Auslegung einzelner Mindestmerkmale. Ausführungen zu grundsätzlicheren Fragen, etwa zur Rechtsnatur des OPS, zu den Anforderungen an seine Rechtmäßigkeit und den Folgen etwaiger Rechtsverstöße finden sich nicht. Diesen Fragen wird im Rahmen des vorliegenden Beitrags nachgegangen und darauf aufbauend die Rechtmäßigkeit von zwei konkreten OPS-Mindestmerkmalen untersucht, die derzeit in hohem Maße streitbefangen sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-08
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Dokument OPS-Komplexkodes – Das scharfe Schwert des DIMDI