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OGH zu den europarechtlichen Vorgaben zur Anpassung oder Neuberechnung von Pensionsleistungen

Bei Pensionsversicherungszeiten, die nach Antritt einer vorzeitigen Pension erworben werden, kommt es nach Auffassung des österreichischen OGH im Anwendungsbereich der VO 1408/71 zu einer Neuberechnung und zu keiner Anpassung der Pensionsleistungen.

Seiten 415 - 417

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.10.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-11
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Dokument OGH zu den europarechtlichen Vorgaben zur Anpassung oder Neuberechnung von Pensionsleistungen