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Oberverwaltungsgericht Schleswig muss erneut über den Luftreinhalteplan für Kiel entscheiden

Es bedarf weiterer tatsächlicher Feststellungen um zu klären, ob der Luftreinhalteplan für Kiel zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden muss. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Sache deshalb an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2021
Veröffentlicht: 2021-08-26
Dokument Oberverwaltungsgericht Schleswig muss erneut über den Luftreinhalteplan für Kiel entscheiden