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Notfallmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG durch Gasnetzbetreiber

Die große Sorge für diesen Winter und ggf. auch den Winter 2023/2024 ist eine Gasmangellage. Also eine Situation, in der im Gasversorgungssystem in Deutschland unter Einbeziehung der europäischen Nachbarn und Verpflichtungen, nicht genügend Erdgas zur Befriedigung der Nachfrage vorhanden wäre. Eine solche Situation können Gasversorgungsnetzbetreiber nicht alleine beherrschen. In dieser Situation können die Gasnetzbetreiber allerdings weitreichende Notfallmaßnahmen auf Grundlage des § 16 Abs. 2 EnWG anordnen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-15
Dokument Notfallmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 EnWG durch Gasnetzbetreiber