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Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist am 20.10.2020 in Kraft getreten. Neben weiteren Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten wurde mit dem PDSG ein neues Kapitel zur Telematikinfrastruktur geschaffen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die neue Struktur des 11. Kapitels des SGB V gegeben. Im Anschluss werden drei Themen, die im Gesetzgebungsverfahren für besonders kontroverse Diskussionen gesorgt haben, detaillierter aufgezeigt. Dabei geht es um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, das Berechtigungs- bzw. Zugriffsmanagement auf die elektronische Patientenakte und die Bereitstellung der Daten der elektronische Patientenakte zu Forschungszwecken.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2021.10.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2021
Veröffentlicht: 2021-10-19
Dokument Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen