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Neue Rechtsprechung zum Berufskrankheitenrecht
Anmerkungen zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17. Mai 2011

Am 1. Dezember 1997 ist die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) in Kraft getreten. Sie hat – wie schon im Entwurf einer Berufskrankheiten-Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vorgesehen – in ihrer Anlage als Nr. 4111 die chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m³) x Jahre] aufgenommen. Diese Berufskrankheit hat – wie keine andere – die Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist wiederholt angerufen worden.

Seiten 295 - 296

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2011
Veröffentlicht: 2011-10-20
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