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Neue Rechtsentwicklung in ­Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren

Mit der Einführung des § 7a SGB IV hat der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung getragen, dass das Sozialversicherungsrecht eines der kompliziertesten Rechtsgebiete in Deutschland überhaupt ist. Er hat das Anfrageverfahren geschaffen, das in bestimmten – sich als besonders kompliziert erwiesenen – Sachverhalten eine Überprüfung und eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht vornimmt. Wenn auch § 7a SGB IV relativ klare und unmissverständliche Regelungen enthält, kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil erst in der Revisionsinstanz vor dem BSG entschieden werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2012
Veröffentlicht: 2012-01-27
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