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Neue Beiträge für Studenten ab Oktober 2016 und ab Januar 2017
Die BAföG-Bedarfssätze wurden zum 1. Oktober 2016 angehoben

66,33 Euro monatlich beträgt seit 1. Oktober 2016 der bundeseinheitliche Beitrag für krankenversicherungspflichtige Studenten. Hinzu kommt der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich hohe Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,1 Prozentpunkten, in diesem Fall also 7,14 Euro im Monat. Daneben haben Studierende auch den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten, der jetzt bei 15,25 Euro im Monat liegt. Für kinderlose Studenten, die älter als 23 Jahre sind, ergibt sich ein monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag von 16,87 Euro.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-15
Dokument Neue Beiträge für Studenten ab Oktober 2016 und ab Januar 2017