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Müssen Krisenberater bei Insolvenz des Mandanten um ihr Geld bangen?
Anmerkungen zur BGH-Entscheidung vom 13. 4. 2006 – IX ZR 158/05

Entgegen Unruhe verbreitenden Pressemeldungen sind Vorschusszahlungen an Krisenberater nicht generell gefährdet. Zu achten ist aber darauf, dass Vorschüsse nicht mehr als die Vergütung für einen Monat umfassen und die Vergütungshöhe insgesamt angemessen gestaltet wird.

Seiten 187 - 188

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.05.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7784
Ausgabe / Jahr: 5 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
Dokument Müssen Krisenberater bei Insolvenz des Mandanten um ihr Geld bangen?