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Mitwirkung der Banken bei der Steuerumgehung im Bereich der Erbschaftsteuer – BFH beendet „Steuervermeidungsmodell“ nach über 20-jähriger Nutzung durch Großbanken

Das gesamte Aufkommen an Erbschaftsteuer hat sich von 1,778 Mrd. Euro im Jahre 1994 auf 4,096 Mrd. Euro im Jahre 2005 um 230 % erhöht. Auf den ersten Blick eine gewaltige Zunahme, doch wenn man das tatsächlich übergegangene Vermögen betrachtet, erscheint das Steueraufkommen – auch unter dem Blickwinkel der sehr hohen Freibeträge – eher gering. Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 zur Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts konnte man in den Fernsehbeiträgen hören, dass in den nächsten 20 Jahren mehr als 4.000 Mrd. Euro Vermögen auf die nächste Generation vererbt werden sollen. Man kann sich vorstellen, welches Steuerpotential hier gegeben ist, wenn denn die Erbschaftsteuer auch zutreffend festgesetzt wird. In Fachkreisen wird aber schon lange von einem beträchtlichen Vollzugsdefizit sowie von zu geringen Steuersätzen gesprochen.

Die Süddeutsche Zeitung hat im Kommentar „Rauf mit der Erbschaftsteuer“ ausgeführt, dass derzeit in Deutschland pro Jahr durchschnittlich 200 Mrd. Euro vererbt werden und die dem gegenüberstehenden Erbschaftsteuereinnahmen von jährlich vier Milliarden Euro schlichtweg ein „Witz“ seien. Die Abschaffung der Vermögensteuer zum 1.1.1997 hat sicherlich ihren Teil dazu beigetragen, dass größeres Vermögen ab diesem Zeitpunkt der jährlichen Überprüfung durch den Fiskus entzogen wurde. Die Einführung der Zinsabschlagsteuer hat dann dazu geführt, dass Geldtransfers nach Luxemburg in bisher nicht gekannter Dimension vorgenommen wurden. Letztendlich wird auch unterschätzt, dass die Vermögenswerte in der Erbschaftsteuererklärung nicht vollständig angegeben werden. Dieser Beitrag soll sich aber nicht damit beschäftigen, dass die Erben Bargeld, das im „Sparstrumpf“ des Erblassers versteckt war, nicht oder nicht vollständig in der Erbschaftsteuererklärung erfassen, sondern es geht um die die aktive Mitwirkung der Banken bei der Steuerumgehung von Erbschaftsteuer im großen Stil.

Seiten 97 - 101

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.04.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2007
Veröffentlicht: 2007-04-10
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