• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Die Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 2 Abs. 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bedarf keiner Handlung oder Entscheidung der Dienststellenleitung, so dass sie keine die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung auslösende Maßnahme darstellt.

§§ 73 Abs. 1, 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 PersVG RP. § 2 Abs. 5 WissZeitVG.

VG Mainz, Beschl. v . 6.12.2016 – 5 K 664/16.MZ –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2018.03.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-22
Dokument Mitbestimmung bei Verlängerung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz