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Datenschutz und Unterhaltung passen aus Sicht eines überwiegenden Teils der Bevölkerung sicher nicht sonderlich zusammen. Für die einen verhindert der Datenschutz zu viel, für die anderen schützt er zu wenig, so dass im Ganzen recht viele auf ihn schimpfen.
Unter der diesmaligen Überschrift geht es denn auch um etwas anderes, nämlich um den interfraktionellen Austausch. Mag dieses Adjektiv vielen eher aus dem Parlamentarismus bekannt vorkommen, so passt es meines Erachtens auch auf das, was wir oft in der Datenschutzdebatte erleben. Oftmals zerfällt die Fachgemeinde in zwei Fraktionen: Auf der einen Seite die DSGVO-Kritiker, auf der anderen Seite die DSGVO-Apologeten. Einige aus dem ersten Lager hadern noch immer mit dem grundsätzlichen Ansatz des EU-Datenschutzrechts und träumen von einer grundstürzenden Generalrevision – weg vom umfassenden Anwendungsbereich und vom Verbotsprinzip. Einige aus dem zweiten Lager sehen das gänzlich anders. Sie wähnen die DSGVO als nahezu perfektes Gesetz, welches keiner besonderen Änderung bedarf und dessen einziger Fehler es ist, nicht ausreichend durchgesetzt zu werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.05.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-09-02
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