Mehr Rentenausschuss wagen?
Zur Praxis der besonderen Ausschüsse insbesondere in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Aufsatz befasst sich mit Entstehung, Rechtsgrundlagen und Arbeitsweise der besonderen Ausschüsse nach § 36a SGB IV. Insgesamt scheint die Unfallversicherung gut aufgestellt. Aber in einer Minderzahl der Widerspruchsverfahren und in einer wohl höheren Zahl der Verfahren vor den Rentenausschüssen ist die den Ausschussmitgliedern ermöglichte Vorbereitung auf die Sitzung nicht genügend. Die Rentenausschüsse könnten zeitlich aufwändiger beteiligt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-12-05 |