Luftreinhalteplan für Ludwigsburg ist fortzuschreiben
Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-26 |