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LSG NRW: Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen teilweise rechtswidrig – Bundesversicherungsamt muss Berechnungsverfahren für 2013 ändern

Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss das Berechnungsverfahren für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen für das Jahr 2013 ändern, weil in dem bisherigen Verfahren die Ausgaben Verstorbener unzureichend berücksichtigt werden. Dies hat der 16. Senat des LSG NRW am 4. 7. 2013 entschieden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 8 / 2013
Veröffentlicht: 2013-08-16
Dokument LSG NRW: Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen teilweise rechtswidrig – Bundesversicherungsamt muss Berechnungsverfahren für 2013 ändern