Lohnsteuer-Nachschau – § 42g EStG
Mit § 42g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Die Änderung ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten.
Mit der Nachschau beauftragte Amtsträger der Finanzbehörden (regelmäßig Lohnsteuer-Außenprüfer) können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer zeitnah Sachverhalte aufklären zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |