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Lohnsteuer-Nachschau – § 42g EStG

Mit § 42g EStG ist durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 die Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Die Änderung ist zum 30.6.2013 in Kraft getreten.

Mit der Nachschau beauftragte Amtsträger der Finanzbehörden (regelmäßig Lohnsteuer-Außenprüfer) können ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer zeitnah Sachverhalte aufklären zu können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2014.02.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-02-03
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Dokument Lohnsteuer-Nachschau – § 42g EStG