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LkSG in der Praxis
Herausforderungen und Aufgaben des Risikomanagements

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards nachzukommen. Vereinfacht gesagt sollen die Unternehmen auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards nicht nur im eigenen Haus, sondern auch bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern achten. Regulierungen mit ähnlicher Absicht sind nicht neu. Das Vereinigte Königreich verfolgt beispielsweise mit dem Modern Slavery Act 2015 und Frankreich mit dem Loi de Vigilance im Jahr 2017 eine ähnliche Zielsetzung. Der Ursprung dieser Initiativen basiert auf den 2011 verabschiedeten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Im Dezember 2016 hatte die damalige Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet und auf freiwilliges Engagement der Unternehmen gesetzt. Der NAP sieht vor, dass die Bundesregierung weitere Maßnahmen prüfen wird, wenn weniger als die Hälfte der Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen. Bei Überprüfungen in den Jahren 2019 und 2020 zeigte sich, dass mit 20 Prozent im Jahr 2019 und 17 Prozent im Jahr 2020 die Zielgröße von 50 Prozent deutlich unterschritten wurde. Vorgesehen war, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, sollte die freiwillige Selbstverpflichtung nicht ausreichen. Das LkSG soll diesem Anspruch gerecht werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2701-7605.2023.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2701-7605
Ausgabe / Jahr: 2 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-31
Dokument LkSG in der Praxis