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Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt

Der Bundesrat hat einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgenommen. Es handelt sich dabei um Hüftgelenksarthrose durch Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Lungenkrebs durch Passivrauchen. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgt auf Basis entsprechender wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie tritt ab 1. August 2021 in Kraft.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-13
Dokument Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt