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Leiharbeit durch Rotkreuzschwestern? – Zulässigkeit und Grenzen mitgliedschaftlicher Arbeitspflichten
Zugleich Besprechung zu EuGH v. 17.11.2016, Rs. C-216/15 (Betriebsrat der Ruhrlandklinik), abgedruckt in diesem Heft S. 184 ff.

Der Aufsatz behandelt die Frage, ob die Überlassung von Rotkreuzschwestern auf Grundlage von Gestellungsverträgen in den persönlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG fällt. Die Frage steht aber pars pro toto für das Problem der Grenzen der Organisation von Arbeit im Rahmen verbandsrechtlicher Sonderbindungen. Anknüpfungspunkt ist der Arbeitnehmerbegriff, der die Rechtsstellung der Rotkreuzschwestern nach nationalem und europäischem Recht determiniert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-04
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Dokument Leiharbeit durch Rotkreuzschwestern? – Zulässigkeit und Grenzen mitgliedschaftlicher Arbeitspflichten