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Lebenslange Speicherung der Lichtbilder aller gesetzlich Krankenversicherten?

Mit Pressemitteilung vom 1.12.2015 hat das SG Mainz berichtet, über die Praxis einer gesetzlichen Krankenversicherung verhandelt zu haben, die die zwecks Ausstellung der Versichertenkarten angefertigten Lichtbilder dauerhaft aufbewahrt. Eine Entscheidung sei nicht gefallen, weil die Parteien sich auf eine Löschung „verständigt“ hätten. Zu Ende gedacht würde so ein „Schatten-Erkennungsdienst“ für nahezu alle 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten entstehen; lediglich Personen unter fünfzehn Jahren wären nicht betroffen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-02-15
Dokument Lebenslange Speicherung der Lichtbilder aller gesetzlich Krankenversicherten?