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Lass nichts anbrennen – Hautschutz am Arbeitsplatz

Was haben diese Personen gemeinsam: Bauarbeiter, Seeleute, Gärtner, Maurer, Straßenbauer, Dachdecker, Winzer, Fahrradkuriere und Bademeister? Die Antwort lautet: Sie und viele andere gehören zu den ungefähr 2,5 Millionen Menschen, die in Deutschland im Freien arbeiten und dort beruflich gefährdet sind. Seit Jahren wird das Thema der Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlung regelmäßig zum Sommer hin gebetsmühlenartig wiederholt. Nicht weil das Sommerloch gefüllt werden muss, sondern weil es leider immer noch so ist, dass sich Betroffene weder bei der Arbeit noch in der Freizeit ausreichend vor der Sonne schützen. Der schon oft in diesem Zusammenhang zitierte Satz „Die Haut vergisst nichts“, klingt harmlos, aber er ist als Warnung zu verstehen: „Übertreibe es nicht, es rächt sich irgendwann.“ Seit den 90er Jahren gibt es praktische Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor Hautkrebs durch UV-Strahlung von der Strahlenschutzkommission (SSK). Diese Empfehlungen gelten nach wie vor und haben weder an Aktualität noch angesichts der vielen Fälle von Hautkrebs an Bedeutung verloren. Eigentlich ist das Thema bekannt, aber in den Köpfen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger verankert. Eine häufige Wiederholung macht daher Sinn und ist wichtig.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.07.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2017
Veröffentlicht: 2017-07-10
Dokument Lass nichts anbrennen – Hautschutz am Arbeitsplatz