Künstlersozialabgabe beträgt im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSAVO 2021) hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Oktober 2020 die Ressort und Verbändebeteiligung eingeleitet. Der Entwurf der KSAVO 2021 wurde heute nochmals in geänderter Fassung an Ressorts, Fraktionen, Länder und Verbände übermittelt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-16 |