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Künstlersozialabgabe beträgt im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2021 4,2 Prozent betragen. Zur Künstlersozialabgabe­-Verordnung 2021 (KSA­VO 2021) hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Oktober 2020 die Ressort­ und Verbändebeteiligung eingeleitet. Der Entwurf der KSA­VO 2021 wurde heute nochmals in geänderter Fassung an Ressorts, Fraktionen, Länder und Verbände übermittelt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-16
Dokument Künstlersozialabgabe beträgt im kommenden Jahr unverändert 4,2 Prozent