Inhalt der Ausgabe 03/2020
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU hat in seinem Positionspapier vom 4.11.2019 Qualifikationsvoraussetzungen zur Diskussion gestellt, die ein Restrukturierungsbeauftragter erfüllen sollte. Darauf aufbauend verdeutlicht dieser Beitrag zunächst die Aufgabengebiete des Restrukturierungsbeauftragten und stellt dar, welche Anforderungen an seine Person sowie sein berufliches Profil zu stellen sind und welche Unterschiede zum Sanierungsberater und Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter bestehen.
Es muss abgewartet werden, inwieweit der Restrukturierungsplan nach den Art. 4 ff. RL zu tiefgreifenden Änderungen in der Praxis führen wird, abhängig davon, welche Optionen der inländische Gesetzgeber wählen wird. Untersucht wird, wie ein solcher präventiver Restrukturierungsplan gestaltet werden könnte und ob sich Elemente aus anderen Konzeptoder Planstandards übertragen lassen, bei denen auch die rechtlichen Anforderungen an Sanierungspläne berücksichtigt werden.
Ein Praxisfall gab in Teil A Anlass, über den konkreten Sachverhalt hinaus nach den Strukturen zu fragen, die dem Verhältnis von Restschuldbefreiung, Stundung und Forderungserlass im lnsolvenzplan zugrunde liegen. Die dortige Beantwortung dieser Frage wird nun mit Erkenntnissen für den Restrukturierungsplan nach den Art. 8 ff. Restrukturierungs-RL und die Ausgestaltung des deutschen Rechts zu deren Umsetzung fortgesetzt.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Aus Insolvenzen, Sanierungen und Restrukturierungen (ISR) abgeleitete Handlungsempfehlungen basieren oft auf fehlenden, falschen, falsch verwendeten, falsch interpretierten, veralteten und/oder unzureichenden Daten. Gegensteuernd ist es insbesondere erforderlich, neben dem zu großen Zeitbedarf für die Datenbeschaffung und dem falschen Scope die Datenqualität als den entscheidenden kritischen Faktor für die sinnvolle Nutzung von Daten in ISR-Konstellationen zu erkennen.
Jeder Deal ist anders, die Interessen von Käufern, Verkäufern und Gläubigern sind gegensätzlich. Erfahrungen aus 20 Jahren und knapp 30 erfolgreichen Sell Side Distressed M&A-Deals zeigen dennoch: Es gibt typische Strukturen, um die notwendigen Brücken zwischen den Stakeholdern zu bauen.
Das Forum 270 begrüßt in seiner Stellungnahme vom 11.3.2020 die anstehende Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens (prävRR) gem. EU-RL 2019/1023, die ein weiteres Instrument zur nachhaltigen Sanierung von Unternehmen bringen wird. Die positiven Erfahrungen, die mit der Einführung des ESUG und der Stärkung der Eigenverwaltung mit qualitativ hochwertigen Eigenverwaltungen und sehr guten Sanierungslösungen gemacht wurden, sollten für die Ausgestaltung des Verfahrens gem. dem prävRR genutzt werden. Qualität und Verantwortung im Restrukturierungsprozess sind Garanten für gute Restrukturierungserfolge.
Die aktuelle Corona-Krise deckt schonungslos auf, dass Unternehmen von heute auf morgen mit Absatzeinbrüchen, rückläufigen Umsätzen, fehlenden Produktionskapazitäten aufgrund ausfallender Mitarbeiter oder Leerkosten infolge absatzbedingter Unterauslastung der Produktion konfrontiert sein können. Vorgesorgt haben offenbar nur wenige: Oft schlummern daher latente Risiken in GuV und Bilanz, die sich im Falle eines konjunkturellen Abschwungs wie jetzt rasch in konkrete Bedrohungen verwandeln. Anders als bei hausgemachten Problemen sind nun fast alle Unternehmen davon betroffen und fragen sich, mit welchen Maßnahmen man überhaupt gegensteuern kann.
Die Corona-Krise hat den Gesetzgeber dazu bewogen, die Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30.9.2020 auszusetzen. Allerdings kann es für viele Unternehmen trotzdem Sinn machen, ein Insolvenzverfahren in vorläufiger Eigenverwaltung oder unter einem Schutzschirm einzuleiten.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
Wirtschaftliche Krisen ereignen sich regelmäßig vor einem komplexen rechtlichen Hintergrund. Die zu beachtenden Vorschriften sind über verschiedene Gesetze verteilt, zudem oft unklar und befinden sich in einer permanenten „Überarbeitung“ durch die Rechtsprechung. Die maßgebende Rechtslage und ihre Entwicklung durch die Rechtsprechung im Blick zu behalten, stellt hohe Anforderungen insbesondere an Berater. Diese Kolumne wirft ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein Schlaglicht auf besonders bedeutsame Entscheidungen der jüngeren Zeit.
+++ Beratungskosten-Erstattung für KMU +++ Mit „Bonitätsnachweis 2019“ schnell zu Liquidität +++ Reifegradmodell für Digitale Geschäftsprozesse +++ Insolvenzen 2019 +++ Pandemie als Brandbeschleuniger +++ Existenzbedrohungen +++ Corona-Unterstützungsangebote +++
+++ EU-Rahmen für staatliche Beihilfen +++ KfW-Schnellkreditprogramm April 2020 +++ Corona-Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen +++ Publizitätspflichten: Coronabedingte Erleichterungen für Unternehmen +++
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