Inhalt der Ausgabe 03/2014
Editorial
Inhalt
Strategien, Analysen, Empfehlungen
Geraten mittelständische Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, sollten besondere Anforderungen und Regeln der Finanzkommunikation seitens des Krisenunternehmens beachtet werden. Sie erleichtern nicht nur die Kommunikationsarbeit. Sie stabilisieren auch den zumeist heterogen aufgestellten Finanzierungsrahmen der Banken während der Sanierungsphase und erhöhen die Wahrscheinlichkeit des Sanierungserfolgs.
Veränderungen in der Unternehmensumwelt verlangen Anpassungen. In schweren Unternehmenskrisen geht dies häufig mit Veränderungen in der Struktur des Personalbestands einher. Flexibilität in jedem Stadium eines Unternehmens ist hier ein hohes Gut. Mit diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, dass das Instrument einer Transfergesellschaft in unterschiedlichen Krisenstadien helfen kann, eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens zu unterstützen.
Ohne eine wirtschaftliche Beteiligung der Gläubiger ist eine Sanierung von Unternehmen meist nicht möglich. Von den Gläubigern erwartet man dabei regelmäßig einen (teilweisen) Forderungsverzicht. Eine Liquidation im Insolvenzverfahren führt meist auch zu erheblichen finanziellen Einbußen. Eine nach Ansicht des Verfassers zu Unrecht häufig vernachlässigte Alternative in Sanierungsprozessen ist dagegen der Debt to Equity Swap.
Praxisforum, Fallstudien, Arbeitshilfen
Langjährige Diskussionen über eine Ergänzung der InsO haben letztlich dazu geführt, dass das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 1.3.2012 in Kraft getreten ist. Die Diskussion dauert an: Dies betrifft zum einen die Einführung eines außerinsolvenzlichen Sanierungsinstruments; zum anderen steht auf dem Prüfstand, ob die bisherigen durch das Gesetz geschaffenen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden und erfolgreich sind. Es bietet sich also an, eine Zwischenbilanz zu ziehen.
Seit 2012 erlauben §§ 217 Satz 2, 225a InsO i. d. F. des ESUG die Umstrukturierung und den Eingriff in die Rechte der Gesellschafter gegen ihren Willen. Durch den Fall Suhrkamp rückt das ESUG zu Recht wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.
Bei drohender Krise und Insolvenz ist die Abtretung von Forderungen (Zession) oft ein Mittel, die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen bei Insolvenz des Abtretenden haftet der Abtretungsempfänger nach § 13c UStG für die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer. Ein neues BFH-Urteil nimmt Stellung zu dieser Haftung und zeigt ihre Grenzen auf.
Die Sanierungsberater im BDU haben sich für dieses Jahr ein anspruchsvolles Projekt vorgenommen: Es sollen „Grundsätze ordnungsgemäßer Restrukturierungsberatung (GoR)“ entwickelt werden, die den am Sanierungsgeschehen Beteiligten künftig eine klare Orientierung ermöglichen sollen. Über Hintergründe und Zwecksetzungen sprach die KSI-Redaktion im Anschluss an den BDU-Expertendialog vom 14.3.2014 mit dem Fachverbandsvorsitzenden Burkhard Jung.
Aktuell in der Sanierungspraxis anwendbare Gestaltungsmöglichkeiten standen im Mittelpunkt des 13. BDU-Expertendialogs, der am 14.3.2014 Fragestellungen behandelte, die von der Verhandlungsführung in der Unternehmenskrise bis hin zur Bedeutung von Management Skills für den Sanierungsprozess reichten.
Report, Rechtsprechung, Hinweise
+++ Keine Pflicht zur Unterstützung einer Sanierung ohne Sanierungskonzept +++ Haftung des Gesellschafters nach Widerruf der Lastschriften +++ Beschwerde gegen Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung +++ Steuerrechtliches Mandat bei Insolvenzreife +++ Rückforderung einer Leistung des FA +++
+++ Wirtschaftslage +++ Insolvenzrisiko +++ Planlose Unternehmen? +++
+++ Konzerninsolvenzen +++ Gläubigerausschüsse +++ Verlustvortrag +++ Berater CMC +++
Service, Literatur, Veranstaltungen
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