• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Krankheitsbegriff und Reproduktionsmedizin: Die Verantwortungszuschreibung für die Finanzierung der künstlichen Befruchtung in unterschiedlichen Rechtsgebieten – Teil 2

Wer soll für die Finanzierung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung die Verantwortung tragen? Nachdem der Leistungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch das GMG seit 2004 erheblich eingeschränkt worden und infolgedessen die Anzahl der künstlichen Befruchtungen signifikant zurückgegangen war, wird wieder über diese Frage diskutiert. Da sich der Vorstoß des Bundesrates für eine (erneute) Reform der GKV-Finanzierung nicht durchgesetzt hat, wird nun in den Bundesländern über eine ergänzende Unterstützung der Betroffenen nachgedacht. So werden inzwischen in Sachsen Zuschüsse von jeweils 900 Euro für den zweiten und dritten Behandlungsversuch und bis zu 1.800 Euro für den vierten Behandlungsversuch gezahlt. Andere Bundesländer denken über ähnliche Lösungen nach; aus Hessen kam etwa der Vorschlag eines bundesweiten Stiftungsoder Fondsmodells.

Seiten 289 - 291

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.10.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 10 / 2010
Veröffentlicht: 2010-10-15
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Krankheitsbegriff und Reproduktionsmedizin: Die Verantwortungszuschreibung für die Finanzierung der künstlichen Befruchtung in unterschiedlichen Rechtsgebieten – Teil 2