• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Krankenversicherung: Verordnungsregress / Vertrauensschutz

§§ 106, 13 SGB V; §§ 33, 34 SGB X

1. Zusagen oder Erklärungen einer Krankenkasse, dem Versicherten eine bestimmte Leistung zu gewähren oder die Kosten dafür zu übernehmen, unterliegen keinem Formerfordernis.

2. Lediglich telefonisch übermittelte Erklärungen können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrauensschutz des Arztes begründen.


Urteil des 6. Senats des BSG vom 20.3.2013 – B 6 KA 27/12 R –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.06.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-06-04
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Krankenversicherung: Verordnungsregress / Vertrauensschutz