Krankengeld, das in Höhe des Arbeitslosengeldes beansprucht wird, darf nicht um den sogenannten Kinderlosen-Beitragszuschlag der Pflegeversicherung von 0,25 Beitragsprozentpunkten gekürzt werden.
Mitgeteilt von Rentenberater Martin Enenkel
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2363-9768 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-01 |