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Kopftücher und Neutralitätsanordnung – die Religionsfreiheit im Diskriminierungsrecht

Der EuGH hat zwei Entscheidungen zum „Kopftuchstreit“ getroffen, die die Religionsfreiheit als Abwägungselement in die Überprüfung einer arbeitsrechtlichen Weisung am Diskriminierungsverbot einbezieht. Damit wir auf der praktischen Ebene ein Konflikt behoben, der in den vorgelegten Fällen mit den Vorgaben des BVerfG gedroht hätte, die die Freiheit zur Bekundung der eigenen Religion intensiver und umfassender schützen als dies im Unionsrecht vorgesehen zu sein schien. Die vom EuGH eröffnete Lösung gelingt aber nicht reibungsfrei. Der Aspekt der Mehrfachdiskriminierung wird bereits technisch ausgeklammert. Wie die Abwägung der Freiheitsrechte beider Vertragsparteien in die Rechtfertigung einer Diskriminierung integriert werden soll, und in welchem Umfang dies die Berücksichtigung der Wertungen des nationalen Verfassungsrechts erlaubt, ist noch nicht geklärt. Die Unklarheiten zeigen sich bereits an den Punkten, bei denen der EuGH – ohne inhaltliche Erläuterung – von den Ergebnissen des Generalanwalts abweichen. Eine dogmatische Linie für den geforderten Abwägungsvorgang wird erst noch zu erarbeiten sein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2021
Veröffentlicht: 2021-11-05
Dokument Kopftücher und Neutralitätsanordnung – die Religionsfreiheit im Diskriminierungsrecht