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KomNet
Zum Schwerpunktthema Inverkehrbringen von Produkten / Sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen

Im Anhang I, Ziffer 1.7.4 der Maschinenrichtlinie werden Vorgaben in Bezug auf die Betriebsanleitung gemacht. Sowohl hier, als auch in Artikel 5 Absatz 1b der Maschinenrichtlinie werden keine Angaben über die Form der Betriebsanleitung gemacht.
Die Betriebsanleitung (auch Bedienungsanleitung oder Gebrauchs anleitung) stellt das wichtigste Dokument dar, welches der Hersteller eines Produktes an den Verwender auszuhändigen hat. Somit muss auch sichergestellt sein, dass der Verwender die Betriebsanleitung lesen kann. Es wird also im Einzelfall darauf ankommen, in welcher Form die Betriebsanleitung mitgeliefert wird.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-02-01
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