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Zum Schwerpunktthema Gesundheitsschutz
Die Elternzeit für die Mutter beginnt frühestens nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Entbindung). Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der Anspruch auf 45 Stunden (Ganztagesplatz) bleibt für den 5-jährigen Sohn bestehen, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, der Arbeitszeit, der Elternzeit oder anderen Lebenssituationen. In Absprache mit der Kitaleitung ist eine reduzierte Stundenzahl von 35 Std. bzw. 25 Std. möglich. Die Verteilung der Wochenstunden obliegen allerdings dem pädagogischen Konzept bzw. den Vorgaben der Kita.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-02 |