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Klarstellung beim Zugang zu Sozialleistungen für EU-­Ausländer

Das Bundeskabinett hat am 12.10.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII insbesondere für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland gesetzlich klar.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2016
Veröffentlicht: 2016-11-15
Dokument Klarstellung beim Zugang zu Sozialleistungen für EU-­Ausländer