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Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig

Die Klage eines Anwohners gegen einen Lärmaktionsplan ist mangels Klagebefugnis unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.11.2019 entschieden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25
Dokument Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig