Klage gegen Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt unzulässig
Die Klage eines Anwohners gegen einen Lärmaktionsplan ist mangels Klagebefugnis unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.11.2019 entschieden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-02-25 |