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Kindergeld: Minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling

§ 1 Abs. 2, 3, § 9 BKGG; §§ 92 ff. SGB VIII

Ein minderjähriger, nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer hat auch ohne Berechtigung zur Erwerbstätigkeit Anspruch auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst, wenn er von Kindesbeinen an in Deutschland aufgewachsen ist, die Schule besucht hat und daher mit einem faktischen Inländer zu vergleichen ist.

Urteil des 10 Senats des BSG vom 5.5.2015 - B 10 KG 1/14 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Constanze Janda, Heidelberg

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-04
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