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Kindergärten als kostenintensive Einrichtungen – Wer zahlt?

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit Rechtsbehelfen gegen Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch befassen. Bei gestaffelten Kindergartenbeiträgen stellt sich u. a. die interessante Frage, ob gewährte Geschwisterermäßigungen auf andere Elternteile umlegbar oder von der öffentlichen Hand zu tragen sind. Da Ende 2008 durch das Kinderförderungsgesetz § 90 Abs. 1 S. 2, 3 SGB VIII beinahe unbemerkt modifiziert wurde, bietet sich die Gelegenheit, auf die aktuellen Vorgaben zum sog. Geschwisterrabatt einzugehen.

Seiten 1 - 7

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-01-08
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Dokument Kindergärten als kostenintensive Einrichtungen – Wer zahlt?