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Keine Steuerschuld von zu Unrecht ausgewiesener Steuer ohne Gefährdung des Steueraufkommens an Endverbraucher

Ein Steuerpflichtiger, der eine Dienstleistung erbracht hat und in seiner Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, der auf der Grundlage eines falschen Steuersatzes berechnet wurde, schuldet den zu Unrecht in Rechnung gestellten Teil der Mehrwertsteuer nicht nach Art. 203 MwStSystRL, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, weil diese Dienstleistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

(redaktioneller Leitsatz)

EuGH, Urteil vom 08.12.2022 – C-378/21

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-03
Dokument Keine Steuerschuld von zu Unrecht ausgewiesener Steuer ohne Gefährdung des Steueraufkommens an Endverbraucher