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Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen

Der nachfolgende Beitrag behandelt im Kern die Frage, ob die Vorschrift des § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II zur Fälligkeit und Aufrechnung von Darlehensrückforderungsansprüchen auch auf Mietkautionsdarlehen Anwendung findet.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2017
Veröffentlicht: 2017-04-04
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