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Keine Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 6 SGB XII für ambulante Pflegedienste?

Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit der Auslegung und Anwendung der aus § 19 Abs. 6 SGB XII hervorgehenden, nach dem Ableben einer leistungsberechtigten Person zur Anwendung gelangenden Sondernorm.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-10
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Dokument Keine Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 6 SGB XII für ambulante Pflegedienste?