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Keine Geltung des Kartellvergaberechts für Selektivverträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern

Die Frage, ob Vergaberecht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die von den Krankenkassen zu schließenden Leistungsbeschaffungsverträge anzuwenden ist, ist umstritten. Sie wird insbesondere von den beiden Gerichtsbarkeiten (Zivil- und Sozialgerichtsbarkeit), die bisher mit der Fragestellung befasst waren, unterschiedlich beurteilt. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Streitstand und nimmt zur Frage der Geltung des Vergaberechts auf die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern sowie zur Rechtswegfrage Stellung.

Seiten 133 - 149

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2008
Veröffentlicht: 2008-03-17
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Dokument Keine Geltung des Kartellvergaberechts für Selektivverträge der Krankenkassen mit Leistungserbringern