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Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge

Ein Arbeitnehmer war als Tankwart im Schichtdienst beschäftigt. Sein Dienstplan sah regelmäßig auch Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Als das Arbeitsverhältnis beendet wurde, kam es zum Streit über angeblich noch offene Lohnforderungen. Unter anderem beanspruchte der Arbeitnehmer noch Zuschläge für die von ihm geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit. Zur Begründung bezog er sich auf § 11 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.

Seite 421

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.09.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2006
Veröffentlicht: 2006-09-01
Dokument Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge