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Kausalitätsvermutung für Gesundheitsschäden als Folge von Blut-, Organ- und Gewebespenden nach § 12a SGB VII
– Betrachtung einer Fragwürdigkeit –

Der Beitrag befasst sich mit einer Änderung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Versicherungsschutz von Spendenden bei Spendenschäden durch das Transplantations-Änderungsgesetz vom 21.7.2012 (BGBl. I 1601). In der ethisch hoch komplexen Diskussion zu diesem Gesetz war sie aus verständlichen Gründen kaum am Rand sichtbar, wurde so behandelt, und kam so mit einer misslungenen Fassung in das SGB VII.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 6 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-15
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Dokument Kausalitätsvermutung für Gesundheitsschäden als Folge von Blut-, Organ- und Gewebespenden nach § 12a SGB VII