Kassenführung mit Cloud‐basierter Sicherheitseinrichtung (TSE) im Fokus der Finanzverwaltung
Bereits seit dem 1.1.2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an Digitalen Grundaufzeichnungen nach § 146a AO (auch bekannt durch die sog. Kassensicherungsverordnung oder das Schlagwort „Bonpflicht“) in Kraft. Am 31.3.2021 ist auch die letzte Nichtbeanstandungsfrist abgelaufen. Seither muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem in Deutschland über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Gerade in der Touristik wurde lange Zeit diskutiert, ob dieses Thema überhaupt von Belang ist, da es sich – wenn denn überhaupt Bareinnahmen vorkommen – oft um Fremdgelder handelt, die an den Veranstalter durchgereicht werden. Für die betroffenen Unternehmen besteht aber dringender Handlungsbedarf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-10 |