Ist jeder andere Ort ein anderer Ort?
Vermischtes zum Arbeitsunfall bei mobiler Arbeit
Nach § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII stehen Arbeiten außerhalb der Unternehmensstätte, also an anderen Orten, im gleichen Umfang unter Versicherungsschutz wie auf der Unternehmensstätte. Diese Bestimmung ist 2021 neu ins Gesetz gekommen und wirft damit neue Fragen auf, die im Schrifttum bisher nur am Rande angesprochen werden. So erscheint es gerechtfertigt, etwas mehr dazu zu sagen, wenn auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und leider auch letzte Wahrheiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-15 |
