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Ist der Kreis der Meldepflichtigen nach PRTR zu groß?
Erste Bilanz der Schadstoff- und Abfallmeldungen aus Nordrhein-Westfalen

Zur Information von Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmte Industriebetriebe jährlich Informationen zur Schadstofffreisetzung in Luft, Wasser und Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und von Schadstoffen im Abwasser unter Verwendung der Webanwendung BUBE an die zuständige Umweltbehörde berichten. Der Bericht wird nach der europäischen PRTR-Verordnung erforderlich, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Nunmehr liegen Meldungen der Berichtsjahre 2007 und 2008 vor. Die Ergebnisse der Meldungen können in dem unentgeltlich zugänglichen nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister unter www.prtr.bund.de bzw. prtr.ec.europa.eu eingesehen werden. Der Beitrag stellt die Schadstofffreisetzungen und Verbringungen im Überblick für Nordrhein-Westfalen dar. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der Betrachtung der Unternehmensbeteiligung, da sie für den Pfad „Abfall“ auffällig hoch ist.

Seiten 176 - 178

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 4 / 2010
Veröffentlicht: 2010-11-29
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