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Ist der Ausschluss der Anspruchsberechtigung nach dem BEEG für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG verfassungsgemäß?
– zugleich eine Anmerkung zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. September 2010 (B 10 EG 9/09 R) –

Der Beitrag beleuchtet – neben einigen allgemeinen Bemerkungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und dessen gesetzeshistorischer Entwicklung – einzelne Fragen der Vereinbarkeit des Anspruchsausschlusses gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst. c) in Verbindung mit Nr. 3 Buchst. b) des BEEG für die Gewährung von Elterngeld für dort näher bezeichnete ausländische Staatsangehörige anhand des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des BSG vom 30. September 2010 – B 10 EG 9/09 R –.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-09-07
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